Beförderungsrichtlinien Star Trek

§ 1 – Grundsätzliches

  1. Beförderungen stellen eine Anerkennung erbrachter Leistungen dar. Es besteht kein Anspruch auf Beförderung. Es obliegt dem Kommandierenden Offizier einen Offizier zur Beförderung vorzuschlagen.
  2. Die Entscheidung einen Offizier nicht zu befördern muss "im Zweifelsfall" gegenüber der Personalabteilung (Staff Department) begründet werden.

§ 2 – Voraussetzungen zur Beförderung

  1. Jeder erhält nach jeder absolvierten Mission zwischen 0 und 15 Punkten, wobei 0 das niedrigste und 15 das höchste ist. Je nach Beteiligung bekommt man eine Punktzahl vom Kommandierenden Offizier gutgeschrieben. Bedingung für Beförderungen in die verschiedenen Ränge sind bestimmte Mindestanzahl von Punkten wie in § 2.1 oder § 2.2 definiert. Die Missionspunkte sind keine Auszeichnungen, sondern reine Beteiligungsnachweise.
  2. Als Punkte gültig gezählt werden außer den eigentlichen Missionsterminen des Charakters mit seiner festen Einheit, pro Monat maximal zwei zusätzliche Gastmissionen, die mit 0-5 Punkten bewertet werden.
  3. Die Reservisten sind direkt vom Staff Department zu verwalten und deren Missionen von dem jeweiligen Kommandierenden Offizier der Einheit, bei der mitgespielt wurde, auch immer direkt zu bewerten.
  4. Wenn ein Charakter mehrfach unentschuldigt zu seiner regulären Mission fehlt, erfolgt die Versetzung in die Reserve. Jeder Kommandierende Offizier ist dazu verpflichtet die gespielten Einsätze zu protokollieren und wahrheitsgemäß alle an der Mission beteiligten Charaktere zu bewerten.
  5. Für Chat-Einheiten: Die Missionsberichte können jederzeit vom Headquarter zur Überprüfung eingezogen werden. Mängel oder fehlende Einträge werden disziplinarrechtlich geahndet, wobei jeder Kommandierende Offizie die Verantwortung für seine eigene Einheit hat

$ 2.1 Forum-/Slowchat-Einheiten

§ 2.1.1 – Voraussetzungen zur Beförderung von Forum-/Slowchat-Einheiten

Rang Zugehörigkeit im Forum (Monate) Missionsteilnahme Missionspunkte Missionsleitungen
Ensign Anmeldung eines RSC, Erstellung des Lebenslaufes
Lieutenant Junior Grade 3 1 15 0
Lieutenant 9 3 45 1
Lieutenant Commander 12 6 90 2
Commander 24 10 130 5
Captain zuverlässige, vorbildliche und herausragende Pflichterfüllung auf dem Posten des Kommandierenden Offiziers

Anmerkung: Immer vorausgesetzt ist ein Vorschlag zur Beförderung durch den Kommandierenden Offizier. Ab Lieutenant Commander ist zudem die Erweiterung des Lebenslaufes gefordert und zusätzlich ist der Nachweis einer abgeschlossenen Kommandozertifizierung zu erbringen.

§ 2.1.2 – Voraussetzungen zur Versetzung auf bestimmte Dienstposten von Forum-/Slowchat-Einheiten

Dienstposten Mindesrang Mindestens geleitete Missionen
Ernennung zum Zweiten Offizier (2O) LTJG 1
Ernennung zum Ersten Offizier (1O/XO) LT 3
Ernennung zum Kommandierenden Offizier (CO) LCDR 5

Anmerkung: Bewertung und Ernennung liegt im Ermessen des Kommandierenden Offiziers. Ab Kommandierender Offizier liegt die Bewertung und Ernennung dessen bei der Rollenspielleitung.

§ 2.2 Chat-Einheiten

§ 2.2.1 – Voraussetzungen zur Beförderung von Chat-Einheiten

Rang Missionspunkte Missionsleitungen
Ensign Anmeldung eines RSC, Erstellung des Lebenslaufes, drei (3) unbewertete Probemissionen
Lieutenant Junior Grade 180 0
Lieutenant 420 2
Lieutenant Commander 820 5
Commander 1320 10
Captain zuverlässige, vorbildliche und herausragende Pflichterfüllung auf dem Posten des Kommandierenden Offiziers

Anmerkung: Immer vorausgesetzt ist ein Vorschlag zur Beförderung durch den Kommandierenden Offizier. Ab Lieutenant Commander ist zudem die Erweiterung des Lebenslaufes gefordert und zusätzlich ist der Nachweis einer abgeschlossenen Kommandozertifizierung zu erbringen.

§ 2.2.2 – Voraussetzungen zur Versetzung auf bestimmte Dienstposten von Chat-Einheiten

Dienstposten Mindesrang Vorherige Posten
in Monaten besetzt
Mindestens geleitete Missionen
Ernennung zum Zweiten Offizier (2O) LTJG - 1
Ernennung zum Ersten Offizier (1O/XO) LT 3 9
Ernennung zum Kommandierenden Offizier (CO) LCDR 6 20

Anmerkung: Bewertung und Ernennung liegt im Ermessen des Kommandierenden Offiziers. Ab Kommandierender Offizier liegt die Bewertung und Ernennung dessen bei der Rollenspielleitung.

§ 3 - Aufgaben des Command Staff

§ 3.1 – Aufgaben des Ersten Offizier (1O/XO)

  1. Der Executive Officer ist der Stellvertreter des Kommandierenden Offiziers. Wenn dieser seine Aufgaben nicht wahrnimmt (wahrnehmen kann), unterstützt er ihn in allen Belangen der Leitung (z.B. Berichte schreiben, Bewertungen abgeben, [Missionsleitung] etc.) und hat ein besonderes Auge auf das Verhalten und die Disziplin der übrigen Besatzung.
  2. Vakante Posten werden auf Antrag beim Headquarter (HQ) durch das Staff Department ausgeschrieben. Die Bewerbungen werden im Anschluss durch das HQ und den betroffenen Kommandanten gesichtet und entschieden.
  3. Der Executive Officer untersteht direkt dem Kommandanten und arbeitet eng mit dem zweiten Offizier zusammen.

§ 3.2 – Aufgaben des Kommandierenden Offizier (CO)

  1. Der Kommandierende Offizier ist für die Sicherheit und das Wohlergehen aller ihm unterstellten Crewmitglieder verantwortlich. Er hat die alleinige Verantwortung für das Verhalten und ist die erste Anlaufstelle für die Anliegen seiner Besatzung.
  2. Der CO kümmert sich um sämtliche anfallende administrative Aufgaben: Führung der Personalakten, Eintragungen, sowie Kontrolle des Logbuches, Beantragung und Durchführung von Beförderungen.
  3. Der CO trägt die Verantwortung für die Leitung und Durchführung von Missionen, der ihm anvertrauten Einheit. Er bewertet die Leistung des einzelnen, nach jeder Mission.
  4. Vakante Posten werden nach Maßgabe des Headquarter (HQ) durch das Staff Department (SD) ausgeschrieben.
  5. Der Kommandierende Offizier untersteht direkt dem Headquarter [HQ] und hat das Recht, Disziplinarmaßnahmen auszusprechen.

§ 4 – Durchführungsbestimmungen

  1. Befördernde Instanz ist die Personalabteilung. Die Aussprache der Beförderung kann durch den Kommandierenden Offizier erfolgen.
  2. Die Ernennung eines zweiten Offiziers liegt im Ermessen des Kommandierenden Offiziers.
  3. Feldbeförderungen werden nur in begründeten Einzelfällen anerkannt. Als Feldbeförderung gilt jede Beförderung, die vorbehaltlich der Genehmigung durch die Personalabteilung ausgesprochen wird.
  4. Angehörige der Sternenflotte die einen Dienstgrad führen, der nicht mit dem in der Dienstakte eingetragenen übereinstimmt machen sich der Dienstgradanmaßung schuldig.